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   BVerwG, 11.01.2010 - 10 C 6.09   

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BVerwG, 11.01.2010 - 10 C 6.09 (https://dejure.org/2010,23093)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2010 - 10 C 6.09 (https://dejure.org/2010,23093)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2010 - 10 C 6.09 (https://dejure.org/2010,23093)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2010 - 10 C 6.09
    Soweit es die Beklagte zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach "§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG i.V.m. Art. 15 Buchst. b und Art. 18 der Richtlinie 2004/83/EG" verpflichtet hat, hat es allerdings nicht berücksichtigt, dass es sich bei § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG um ein rein nationales Abschiebungsverbot handelt, während bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 15 Buchst. b der Richtlinie 2004/83/EG nach § 60 Abs. 2 AufenthG ein eigenständiges - vorrangig vor sonstigen herkunftslandbezogenen nationalen Abschiebungsverboten zu prüfendes - Abschiebungsverbot besteht (vgl. Senatsurteil vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 ).
  • VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021

    Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen

    Der Billigkeit entspricht es hier, die Kosten dem Beklagten aufzuerlegen, weil dieser insoweit dem Begehren der Klagepartei entsprochen und sich damit aus eigenem Willensentschluss in die Rolle des Unterlegenen begeben hat (vgl. BVerwG vom 24.10.2006 Az. 9 A 23/06 ; vom 11.12.2009 Az. 9 A 25/08 ; vom 11.1.2010 Az. 10 C 6/09 ).
  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes

    [BVerwG, Beschlüsse vom 24.10.2006 - 9 A 23.06 -, Juris, Rdnr. 2 und vom 11.1.2010 - 10 C 6.09 -, Juris, Rdnr. 2].
  • VGH Bayern, 02.02.2018 - 15 B 15.1220

    Abriss eines Baudenkmals

    Bei dieser Bewertung ist auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2006 - 9 A 23.06 - juris; B.v. 11.1.2010 - 10 C 6.09 - juris; BayVGH, B.v. 23.3.2003 - 20 N 02.2591 - juris Rn. 2; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 161 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 08.05.2017 - 15 CS 16.1773

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Denn dieser hat das erledigende Ereignis durch Bescheid vom 25. April 2017, mit dem die streitgegenständliche Verfügung vom 10. Mai 2016 in der Fassung des Änderungsbescheids vom 30. Mai 2016 gemäß Art. 48 Abs. 1 BayVwVfG aufgehoben wurde, selbst herbeigeführt, ist damit - wovon er in dem abhelfenden Aufhebungsbescheid selbst ausgeht - dem Rechtsschutzbegehren der Antragstellerin nachgekommen und hat sich daher aus eigenem Willensentschluss in die Rolle des Unterlegenen begeben (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2006 - 9 A 23.06 - juris Rn. 2; B.v. 11.1.2010 - 10 C 6.09 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 15 N 15.697 - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 12.3.2003 - 20 N 02.2591 - juris Rn. 2; B.v. 21.10.2010 - 8 CE 10.1285 - juris Rn. 2; B.v. 4.3.2016 - 15 N 15.697 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.08.2021 - 23 ZB 19.32703

    Erfordernis der Einleitung eines eigenständigen Zuständigkeitsverfahren für ein

    Bei dieser Bewertung ist auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2006 - 9 A 23.06 - juris; B.v. 11.1.2010 - 10 C 6.09 - juris; BayVGH, B.v. 2.2.2018 - 15 B 15.1220 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 04.03.2016 - 15 N 15.697

    Normenkontrollantrag gegen Veränderungssperre - Kostentragung nach

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels, aber auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (vgl. BVerwG, B. v. 24.10.2006 - 9 A 23/06 - juris; B. v. 11.12.2009 - 9 A 25/08 - juris; B. v. 11.1.2010 - 10 C 6/09 - juris; Schmidt in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 161 Rn. 18).
  • VGH Bayern, 16.06.2020 - 9 N 18.1591

    Hauptsacheerledigung im Normenkontrollverfahren nach Aufhebung der

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels, aber auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 24.10.2006 - 9 A 23.06 - juris; B.v. 11.12.2009 - 9 A 25.08 - juris; B.v. 11.1.2010 - 10 C 6.09 - juris).
  • VGH Bayern, 12.02.2014 - 8 CS 13.1476

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sand- und Kiesabbau, Abbautiefe, formelle Illegalität

    Dabei sind die Erfolgsaussichten des Rechtsmittels, aber auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (vgl. BVerwG, B.v. 11.1.2010 - 10 C 6/09 - juris).
  • VGH Bayern, 11.04.2018 - 8 N 18.585

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung

    Hierbei ist auch eine durch das Nachgeben einer Partei bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses einzubeziehen (BVerwG, B.v. 24.10.2006 - 9 A 23.06 - juris Rn. 2; B.v. 11.1.2010 - 10 C 6.09 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 2.2.2018 - 15 B 15.1220 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 09.02.2012 - 8 A 12.40000

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Maßgeblich zu berücksichtigen sind dabei zum einen die Erfolgsaussichten der Klage, zum anderen auch eine durch eigenen Willensentschluss eines Beteiligten bewirkte Herbeiführung des erledigenden Ereignisses (vgl. BVerwG vom 24.10.2006 Az. 9 A 23/06 ; vom 11.12.2009 Az. 9 A 25/08 ; vom 11.1.2010 Az. 10 C 6/09 ; BayVGH vom 7.12.2010 Az. 8 A 09.40037 ; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 18 zu § 161).
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